Rede zum SPD-Antrag "Wenn es zuhause nicht mehr sicher ist – Fälle von häuslicher Gewalt in NRW steigen weiter" im Plenum am 17. Dezember 2025
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen!
Gewalt gegen Frauen ist immer noch eines der größten Probleme unserer Zeit. In Deutschland wird fast täglich eine Frau ermordet. Alle drei Minuten erlebt eine Frau häusliche Gewalt. Das ist ein Skandal.
Wir nehmen die Gefahr für Frauen sehr ernst. Deswegen handeln wir.
- Wir haben seit Beginn der Legislatur sechs Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen und über 70 neue Schutzplätze geschaffen.
- Wir haben die Förderung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen besser aufgestellt.
- Wir fördern Fachkräfte für die Arbeit mit Kindern in den Frauenhäusern, die inzwischen von ca. zwei Dritteln der Einrichtungen auch genutzt werden.
- Wir haben das Polizeigesetz angepackt und verlängern die Wegweisung von Tätern von 10 auf 14 Tage und führen die Fußfessel nach dem spanischen Modell ein.
- Wir stellen im nächsten Haushalt 200.000 Euro für eine mobile Frauenberatung im ländlichen Raum und zusätzliche 1,1 Millionen Euro für den Gewaltschutz insgesamt ein.
- Wir Grüne kämpfen seit Jahren für ein Gewalthilfegesetz, und natürlich werden wir es in NRW auch umsetzen.
Liebe SPD, ich kann verstehen, dass es Ihnen nicht schnell genug geht. Auch ich wünsche mir, dass die Anforderungen, die die Istanbul-Konvention an uns stellt, schon längst erfüllt wären. Das kann man so anerkennen und gleichzeitig den Blick darauf richten, dass wir trotz großer finanzieller Hürden in den letzten dreieinhalb Jahren verdammt viel geschafft und uns noch viel vorgenommen haben. Ich finde, das darf nebeneinanderstehen.
Unsere Koalition und diese Landesregierung haben sich 2022 direkt auf den Weg gemacht. Wir arbeiten jeden Tag daran, mehr Beratung, mehr Schutz und mehr Chancen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu ermöglichen. Dabei haben wir Präventions- und Täterarbeit immer mit im Blick.
Ich gehe auf einige der Beschlusspunkte aus Ihrem Antrag ein.
Sie fordern, noch in dieser Legislatur den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorzulegen. Einmal googeln reicht, um zu erkennen, dass die Schwerpunktveranstaltungen, die es in dem Prozess gab, bis in diesen Dezember angedauert haben. Da ging es um den Schutz vulnerabler Gruppen, um polizeilichen Opferschutz, um familiengerichtliche Verfahren. Dieser Landesaktionsplan soll uns bereits im nächsten Jahr vorgelegt werden. Dafür brauchen wir diesen Antrag nicht.
Auch den Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur haben wir massiv vorangetrieben, und wir hören damit auch nicht auf. Niemand sitzt hier, dreht Däumchen und wartet darauf, dass es 2027 wird.
Sie fordern, dass wir den Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz um zwei Jahre von 2032 auf 2030 vorziehen. Das klingt erst mal gut, verkennt aber komplett, dass sich alle Bundesländer – auch die SPD-geführten Länder – für einen Rechtsanspruch ab 2032 eingesetzt haben – nicht, weil sie die Dringlichkeit nicht anerkennen, sondern weil sie ganz realistisch betrachtet – wie auch wir – Zeit für den Ausbau brauchen. Es war richtig, dass der Bund das Gewalthilfegesetz beschlossen hat und sich endlich an der Finanzierung der Frauenhilfeinfrastruktur beteiligen wird. Wir können die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aber nicht einfach mit einem Fingerschnippen aus dem Weg räumen.
Was uns immer verbindet – das möchte ich noch einmal betonen –, ist die Tatsache, dass Gewaltschutz ein ernsthaftes Anliegen von allen Demokrat*innen hier ist. Das glaube ich auch weiterhin.
Diese Anträge, die Sie hier regelmäßig einbringen und in denen Sie Dinge fordern, die bei bestem Willen nicht realisierbar sind, bringen uns aber nicht weiter. Wir sind immer bereit dazu, gemeinsam und konstruktiv an diesem wichtigen Thema weiterzuarbeiten. Machen Sie doch gerne mit. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.