Rede zum schwarz-grünen Entschließungsantrag "Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzen – Gesamtstrategie gemäß Artikel 7 Istanbul-Konvention erarbeiten" zum SPD-Antrag "Häuslicher Gewalt wirkungsvoll begegnen – Schutzmaßnahmen für Betroffene ausbauen und verbessern" beim Plenum am 28.02.2024
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen,
Mit dem heute vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir eine wichtige Maßnahme zu einem bitteren Thema diskutieren.
Gewalt gegen Frauen ist nicht nur als individuelle Notlage zu verstehen, sondern auch als Ausdruck eines historisch gewachsenen Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen.
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen hat ganz klar und vielfach erforscht einen strukturellen Charakter. Daher kann jede Frau kann Opfer häuslicher Gewalt werden.
Kein Bildungsabschluss, keine Einkommensklasse, weder das Alter, noch die Herkunft schützen pauschal vor einem Gewalttäter. Einem Gewalttäter, der in der Regel der Partner oder Ex-Partner der Betroffenen ist.
Die Ausübung von Gewalt gegen Frauen verhindert in Deutschland und auch in NRW weiterhin eine echte Gleichstellung von Männern und Frauen.
Gewalt gegen Frauen zu verhindern und dort, wo sie passiert konsequent einzuschreiten und die nötigen Maßnahmen für den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten sind genau wie die Arbeit mit den Tätern wesentliche Elemente, um echte Gleichberechtigung zu erreichen.
Deswegen ist es so wichtig, dass nun alle Frauenhäuser in NRW, bis auf eines in kommunaler Trägerschaft, in die Landesförderung aufgenommen wurden. Deswegen werden grade neue Frauenhäuser geplant und aufgebaut, beispielsweise kann bald ein zweites Frauenhaus in Gelsenkirchen eröffnet werden.
Wir wollen eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen geben, dabei stehen für uns natürlich die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt.
Und genau deshalb wollen wir den Aktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ weiterentwickeln.
Deutschland hat zwar am 11. Mai 2011 das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz Istanbul-Konvention, unterzeichnet. Sie wurde aber erst später, am 12. Oktober 2017, ratifiziert. Das Übereinkommen trat erst im Folgejahr, am 1. Februar 2018 in Kraft. Der von der damaligen Ministerin Barbara Steffens in der 16. Wahlperiode vorgelegte Aktionsplan erschien 2016.
Und somit ist es nur folgerichtig, dass der Aktionsplan anhand der Vorgaben des Übereinkommens weiterentwickelt wird, um eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten.
Wir freuen uns, der Landesregierung hiermit den entsprechenden Auftrag zu übergeben.
Natürlich stimmen wir der Überweisung beider Anträge zu und freuen uns auf die Debatte in den Ausschüssen.
Vielen Dank!