Rede zum AfD-Antrag beim Plenum am 8. März 2023
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen!
Ich möchte einmal mit den Begrifflichkeiten beginnen, denn Sprache schafft Realität. Für viele Betroffene und Aktivist*innen ist besonders das wichtig. Wir sprechen hier über weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung. Aus Respekt wird oft von Genitalbeschneidung gesprochen, in der Fachwelt von „female genital mutilation/cutting“, kurz: FGM/C, einer Praxis, die vor gut 5.000 Jahren von einem Pharao eingeführt wurde und damit älter als jede bei uns bekannte monotheistische Religion ist.
Realität ist, dass viele Frauen und Mädchen in bestimmten Regionen stärker als in anderen von FGM/C betroffen sind. FGM/C kommt heute in muslimisch sowie christlich geprägten Ländern vor. Weder im Koran noch in der Bibel wird für FGM/C geworben. Die Praxis ist zu verurteilen und stellt ganz klar eine Menschenrechtsverletzung dar. Sie ist ein Mittel, um weibliche Lust und Sexualität zu kontrollieren. Es gibt viele Menschen, oft selbst Betroffene, die sich gegen FGM/C einsetzen. Auch wir in NRW setzen uns mit dem Thema intensiv auseinander, schaut man sich beispielsweise den „Runden Tisch gegen Mädchenbeschneidung NRW“ oder das Projekt „YUNA“ an, das auch schon mehrfach erwähnt wurde.
Auch wenn die Abgeordnete der AfD versucht hat, fair zu wirken, wird in diesem Antrag eine furchtbare Menschenrechtsverletzung instrumentalisiert, um islamfeindlichen Ressentiments Ausdruck zu verleihen. Das ist keine Hilfe für Betroffene.
Aufgrund des fehlenden Blickes auf die Forderungen und Bedürfnisse Betroffener und der klar rassistischen und islamfeindlichen Aussagen lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.